2g
in den innenräumen von restaurants gilt, bei über 16-jährigen, neu 2g statt 3g: nur noch geimpfte und genesene haben zutritt. ausserdem gilt maskenpflicht und eine sitzpflicht beim essen und trinken.
die pflicht gilt solange wie nötig, vorerst bis zum 24.01.2022.
der loohof die wirtschaft ist verpflichtet von allen gästen das covid-zertifikat beim eingang zum innenbereich zu überprüfen. deshalb gilt ab sofort folgender ablauf:
bitte halten sie beim betreten des loohof die wirtschaft ihr covid-zertifikat mit einem ausweisdokument für die überprüfung bereit. sobald das covid-zertifikat von einem mitarbeitenden überprüft wurde, steht ihnen der zutritt zum innenbereich zu.
zur überprüfung nutz der loohof die wirtschaft das «covid certificate check»-app.
dazu wird der qr-code auf dem papierzertifikat oder in der «covid certificate check»-app gescannt und die darin enthaltene elektronische signatur überprüft. die prüfende person sieht bei diesem vorgang auf der «covid certificate check»-app den namen und das geburtsdatum der zertifikats-inhaberin / des zertifikats-inhabers und, und dessen gültigkeit. die prüfende person muss dann den namen und das geburtsdatum mit einem ausweisdokument mit foto abgleichen und so sicherstellen, dass das zertifikat auf diese person ausgestellt wurde. beim prüfvorgang speichert die app keine daten auf zentralen systemen oder in der «covid certificate check»-app.
bei verstössen gegen die pflicht können polizisten ordnungsbussen von chf 100.- bei den gästen einfordern. sie dürfen diese vor ort direkt und unbürokratisch ausstellen. der loohof die wirtschaft wird mit einer busse von bis zu chf 10`000.- oder mit einer sofortigen betriebschliessung gebüsst.
distanz halten
zwischen den gästegruppen muss im innenbereich auf grund des obligatorischen covid-zertifikates kein abstand mehr eingehalten werden.